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Das Wichtigste zusammengefasst

Um eine ergotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Verordnungsschein.

Diesen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder Facharzt.

 

Zum ersten Termin bringen Sie bitte folgende Dinge mit:

  • Verordnungsschein (mit ICD-10 Diagnose , Anzahl der Einheiten usw...)

  • eventuell vorhandene Befunde

  • bequeme Kleidung

Termine müssen 24 Std vorher abgeasgt werden!

Ich bin Wahltherapeutin.

D.h. nach Abschluss der Behandlungen erhalten Sie von mir eine Rechnung.
Für eine Kostenrückerstattung müssen Sie den originalen Verordnungsschein zusammen mit der Honorarnote bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen. Anschließend erhalten Sie einen Teil der Kosten rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Sollten Sie eine entsprechende Zusatz- oder Unfallversicherung haben, können Sie dort den Selbstbehalt einreichen.

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